Liebe Eltern,
die Änderung des §23 Schulgesetz zum Schuljahr 2025/26 erteilt den Schulen in Baden-Württemberg den Auftrag „die Nutzungsmöglichkeiten, Nutzungseinschränkungen und Nutzungsverbote mobiler Endgeräte im Schulgebäude und auf dem Schulgelände durch örtliche Schulordnungen alters- und entwicklungsangemessen zu regeln“.
Zum Wohle Ihres Kindes und unserer Schulgemeinschaft haben wir uns daher dazu entschieden, folgenden Schritt zu gehen: Ab sofort sind Smartphones, Smartwatches und vergleichbare Geräte bei uns an der Schauinslandschule für alle Schülerinnen und Schüler verboten.
Dies gilt für die Unterrichtszeit am Vormittag und für die Betreuungszeit am Nachmittag.
Sollte bei Ihnen ein besonderer Anlass bestehen und Ihr Kind benötigt eines dieser Geräte, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag für eine Sonderregelung bei der Klassenleitung Ihres Kindes.
TIPP: Unter der Internetseite www.klicksafe.de finden Sie viele fundierte Informationen (wie z. B. Altersempfehlungen rund um die Themen Smartphone, Soziale Medien etc.).
Mit freundlichen Grüßen
Bianca Gremmelspacher
Rektorin
